(Minderung der tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch Zuschüsse nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung – Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB im Bereich der Überschusseinkünfte)
(Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche Bedeutung – Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG – Rechtskontinuität – Keine Übernahme der entwickelten Maßstäbe auf Einkünfteermittlung nach Einführung der Abgeltungssteuer)