(Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2011 II R 44/10 – Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils – Drittanfechtung – Rechtsweggarantie – Einheitlicher Ansatz des Werts des übernommenen Betriebsvermögens – Bekanntgabe des an die aufnehmende Gesellschaft gerichteten Bescheids an den Einbringenden
Zulassung der Berufung: Bemessung der Beschwer beim Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus vom Nachbargrundstück; Nachholung der Entscheidung über die Berufungszulassung durch das Berufungsgericht bei unterschiedlicher Bewertung der Beschwer in der ersten Instanz