Kinderkrippen-Betreuungsvertrag: Dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen; Wirksamkeit der Klauseln über ein ordentliches Kündigungsrecht von zwei Monaten, die Festlegung einer Kaution als Darlehen, die vollständige Abbedingung einer Anspruchskürzung bei Annahmeverzug und eine schadensersatzbewehrte Besuchspflicht