Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilverfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Revisionszulassung trotz ungeklärter Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung – hier: Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 BGB-InfoV aF bei Abweichungen der erteilten Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehen von der Musterbelehrung gem Anlage 2 BGB-InfoV aF
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage