Markenbeschwerdeverfahren – “QUANTEN/QUANTEC” – beschreibender und damit schutzunfähiger Bedeutungsgehalt des Begriffs “Quanten” – keine unmittelbar Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den Kalenderjahren 1999 und 2000 – Hinzuverdienst – Bemessungsgrundlage – Zahlbetrag
Markenbeschwerdeverfahren – “eylit/eyelikeit (Gemeinschaftsmarke)” – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität – keine schriftbildliche, klangliche und mittelbare Verwechslungsgefahr
(Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren – Bestandskräftige Steuerfestsetzung ist ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2 InsO – Befugnis zur Betreibung eines Verfahrens trotz eines erwirkten Titels – Örtliche Zuständigkeit bei Gefahr im Verzug)