Markenbeschwerdeverfahren – “FIRMAMENT BERLIN/Firmament Berlin (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin (Benutzungsmarke)” – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt
Markenbeschwerdeverfahren – “FIRMAMENT BERLIN RENAISSANCE/Firmament Berlin Renaissance (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin Renaissance (Benutzungsmarke)” – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt
Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren hängen ua von einfachrechtlicher Möglichkeit einer Beweisaufnahme ab – Überspannung der Anforderungen an Erfolgsaussichten eines Überprüfungsantrags gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) nicht substantiiert dargelegt – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig
Stattgebender Kammerbeschluss: Verkennung der Bindungswirkung einer Instanzentscheidung durch das Rechtsmittelgericht verletzt die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Antrag auf Vollzugsfolgenbeseitigung, Interessenabwägung, Zuständigkeit zwischen kirchlichen und staatlichen Verwaltungsgerichten, Pfarrerbesoldung, Auszahlung des Pfarrdienstwohnungsabschlags, Schadstoffbelastung der Pfarrdienstwohnung