Kapitallebensversicherung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach altem Recht; Fortbestand des Widerspruchsrechts nach Ablauf der Jahresfrist
Markenbeschwerdeverfahren – “M (Wort-Bild-Marke)/M MENCK YOUR SUCCESS – BASED ON MENCK (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)” – Widerspruch aus IR–Marke, deren Schutzumfang sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt – unzulässiger Widerspruch – keine Auslegung, dass Grundlage des Widerspruchs eine deutsche Marke sein soll
Vertragsärztliche Versorgung – Nachbesetzung – Vertragsarztsitz – keine Anfechtungsbefugnis Dritter gegen Genehmigungen von Berufsausübungsgemeinschaften
Markenbeschwerdeverfahren – “MeLa-Fashion/QELA” – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine schriftbildliche oder klangliche Verwechslungsgefahr