Markenbeschwerdeverfahren – “FIT FOR SALON (Wort-Bild-Marke)/FIT (Gemeinschaftsmarke)” – teilweise Wirkungslosigkeit des Beschlusses des DPMA nach Rücknahme des Widerspruchs – Warenidentität und –ähnlichkeit – langjährigen und erheblichen Benutzung der Widerspruchsmarke – gestärkte Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr bei Übereinstimmung einzelner Bestandteile sich gegenüber stehender Zeichen – Markenähnlichkeit – Verwechslungsgefahr
(Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 – Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Festsetzung von Mahngebühren – Verwaltungsakteigenschaft – erfolgreicher Widerspruch bei Stornierung der Mahngebühren – Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts – verfassungskonforme Auslegung)
Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung: Aufnahmebefugnis trotz Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels oder eines Endurteils; Aufnahme eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Verfahrenseintritt des Widersprechenden und Bindungswirkung des bisherigen Ergebnisse des Rechtsstreits; Wirksamkeit bei einer Mehrheit von Widersprechenden