Markenbeschwerdeverfahren – “Auferlegung von Verfahrenskosten” – Widerspruchseinlegung durch den Insolvenzverwalter der Rechtsnachfolgerin der im Register noch eingetragenen Markeninhaberin – keine Umschreibung und kein Umschreibungsantrag innerhalb der Widerspruchsfrist – keine Zahlung der Widerspruchsgebühr innerhalb der Widerspruchsfrist – Verstoß gegen prozessuale Sorgfaltspflicht – Auferlegung der Kosten des Widerspruchs- und des Beschwerdeverfahrens – Rückzahlung der Beschwerdegebühr