Markenbeschwerdeverfahren – “EAST TOWN DRAGONS Schwerin (Wort-Bild-Marke)/EAST TOWN DRAGONS Schwerin” – zur Unzulässigkeit des Widerrufs – erforderliche Angaben zur Identifizierung des Widersprechenden und des Widerspruchszeichens fehlen – Unklarheit, auf welche Kennzeichenart sich der Widerspruchs stützt – Benutzungskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnung – zur Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – “Ipsum” – zur Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht – Widerspruch aus einer gelöschten Marke ist unzulässig – Seniorität nach Art. 34 Abs. 2 GMV (juris-Abkürzung: EGV 207/2009) lässt den bereits gelöschten deutschen Teil einer IR-Marke nicht zur selbständigen Widerspruchsmarke erstarken oder wiederaufleben – Erhebung eines Widerspruch nur aus einer Gemeinschaftsmarke, für die eine Seniorität wirksam in Anspruch genommen wurde
Markenbeschwerdeverfahren Istanbul Türk kahvesi (Wort-Bildmarke)/ TÜRK KAVEHSI (Wort-Bildmarke) – Kostenauferlegung im Widerspruchsverfahren und im Beschwerdeverfahren –
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Aufhebung von Verwaltungsakten – Abgrenzung zwischen § 45 und § 48 SGB 10 – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Erlass eines endgültigen Bescheides trotz schwankenden Einkommens – Anhörung – Bestimmtheit – Adressierung an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft trotz Rückforderung von mehreren)