Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Abänderung eines nach altem Recht durchgeführten Ausgleichs einer betrieblichen Altersversorgung; Unzulässigkeit eines Feststellungsantrags im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Hilfsantrag auf Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens