Prozesskostenhilfe für noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung erfordert vollständige Einreichung des Antrags innerhalb der Zulassungsfrist
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung eines verloren gegangenen Berufungsbegründungsschriftsatzes
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland – Übermittlung mittels einfachen Briefs – Zugangsvermutung – Gegenstand des Klageverfahrens – Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden – Auslegung von Verfahrenshandlungen
Nichtannahmebeschluss: Schuldhafte Fristversäumung auch bei Unkenntnis über Umfang der innerhalb der Begründungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG vorzulegenden Unterlagen – hier: Vorlage von zum Verständnis des angegriffenen Beschlusses unabdingbaren Unterlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde