Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da keine Wiedereinsetzungsgründe geltend gemacht wurden
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Fehlende Überprüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch den Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer; Zurechenbarkeit