Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische Vorkehrungen des Prozessbevollmächtigten zur Einhaltung von Fristen und zur Ausgangskontrolle
Versäumung der Berufungsfrist bei fehlerhafter oder unzureichender Bezeichnung des Rechtsmittelklägers: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer konkreten Einzelanweisung des Berufungsanwalts durch die zuverlässige Kanzleikraft
Patentbeschwerdeverfahren – „Akkumulatorbatterie-Elektroden mit integralen Leitern“ – keine Wiedereinsetzung – zurechenbares Verschulden des anwaltlichen Vertreters