Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische Vorkehrungen des Prozessbevollmächtigten zur Einhaltung von Fristen und zur Ausgangskontrolle
Patentbeschwerdeverfahren – „Akkumulatorbatterie-Elektroden mit integralen Leitern“ – keine Wiedereinsetzung – zurechenbares Verschulden des anwaltlichen Vertreters
Markenbeschwerdeverfahren – “KIT” – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen prinzipiell keine Wiedereinsetzungsgründe dar – kein Zugang des Benachrichtigungsschreiben des Patentamts über den drohenden Rechtsverlust aufgrund der versehentlich unterlassen Mitteilung der Adressenänderung – zur Fristwahrung bedarf es einer Fristenkontrolle durch den Markeninhaber selbst oder einen anderen Dritten