Nichtannahmebeschluss: Teils wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen überhöhte Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gemäß § 172 StPO
Designbeschwerdeverfahren – “Möbel für Unterhaltungselektronik” – zur Sammelanmeldung: einzelne Designs bleiben gesonderte Schutzgegenstände – Beschränkung einer Beanstandung auf einzelnes Design – Mangel muss durch Korrektur bei dem betreffenden Design geheilt werden – unterbliebene Korrektur führt zur Zurückweisung des beanstandeten Designs – die Zurückweisung der Sammelanmeldung insgesamt ist rechtsfehlerhaft – Anmelder entspricht allen Beanstandungen im Beschwerdeverfahren – Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses – Kabel und Elektrik stellen kein unzulässiges Beiwerk eines Lautsprecher dar