Nichtannahmebeschluss: Außerkrafttreten einer eA gem §§ 49, 56 Abs 1 S 1 FamFG mit Wirksamwerden der (noch nicht rechtskräftigen) Hauptsacheentscheidung gem § 40 Abs 1 FamFG lässt Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde entfallen – kein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses mangels Wiederholungsgefahr oder anhaltender Beeinträchtigung