Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Kenntnis von der Strafbarkeit des Handelns und beiseite Wischen von Zweifeln als strafverschärfende Umstände; mittäterschaftliche Tatbeteiligung als Strafschärfungsgrund
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen erheblicher Begründungsmängel und wiederholter Beschwerdeeinlegung in derselben Sache durch denselben Rechtsanwalt