Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl im Eilverfahren ergangener familiengerichtlicher Verpflichtung des Beschwerdeführers zur Kindesherausgabe nebst Vollstreckungsmaßnahmen – Verletzung des Elternrechts durch fachgerichtliche Feststellungen zur Frage des Kindeswohls nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer vorläufigen Betreuung; Betroffenenanhörung und Sachverständigeneinholung bei Verfahrensbeendigung ohne Betreuerbestellung