Sozialgerichtliches Verfahren – Auslegung des Klageantrags – Schwerbehindertenrecht – Antrag auf Feststellung eines Mindest-GdB – wirklicher Wille maßgebend – Klärungspflicht des Sozialgerichts – keine strikte Bindung an den Klageantrag – Rüge der mangelhaften Zurückverweisung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung im Unterbringungsverfahren (§§ 312ff FamFG) zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 7 GG) – Beschwerdebefugnis des im Unterbringungsverfahren bestellten Verfahrenspflegers (§ 317 FamFG) jedenfalls bzgl unmittelbar bevorstehender Zwangsmaßnahmen bejaht