Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen mit Hilfe eines durch den Betroffenen beauftragten Anwaltes bei gleichzeitiger Betreuungsführung durch einen weiteren Anwalt
Betreuungssache: Voraussetzung der unmittelbaren Bindungswirkung einer Patientenverfügung; Vorliegen einer konkreten Behandlungsentscheidung des Betroffenen; Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen