Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Nichtannahmebeschluss: Verhinderung einer medizinisch gebotenen Impfung (hier: Corona-Schutzimpfung für 93-jährige) begründet mangelnde Eignung eines Berufsbetreuers iSd § 1908b Abs 1 S 1 BGB – Verfassungsbeschwerde eines Betreuers gegen seine Entlassung erfolglos