Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden: Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See; (Windenergie-auf-See-Gesetz; WindSeeG) aufgrund fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks; teilweise mit allgemeinem Vertrauensschutzgebot (Art. 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) unvereinbar – kein Verstoß gegen; das Recht auf Eigentum (Art 14 Abs 1 GG), die Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) oder den allgemeinen Gleichheitssatz; (Art 3 Abs 1 GG) – Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung einer Ausgleichsregelung bis 30.06.2021;
Herstellung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) bzw. Aufhebung der sofortigen Vollziehung (hier: Antragsablehnung)