(Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Rückenpelotte zur Massage und Stimulation der Rückenmuskulatur, insbesondere im Lumbosakralbereich” – zum Aufgreifen des Patentierungsausschlusses nach § 2a Abs. 1 Nr. 2 PatG im Beschwerdeverfahren bei Geltendmachung des Widerrufsgrund der mangelnden Patentfähigkeit – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs: Versendung eines Schriftsatzes eines Beteiligten mit unangemessener Zeitverzögerung)