Krankenversicherung – Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion – keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht – UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot
Wettbewerbswidriger Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Wegnahme, Sicherung und Überlassung eines Arzneimittel-Zulassungsantrages für ein Abführmittel – MOVICOL-Zulassungsantrag
Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des Originalurteils bei den Gerichtsakten; Darlegungs- und Beweislast für chemische Identität eines importierten Pflanzenschutzmittels mit einem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel – Tribenuronmethyl
Sozialgerichtliches Verfahren – Zuständigkeit des Spruchkörpers für Vertragsarztrecht bei Klagen der Arzneimittelhersteller gegen die Arzneimittel-Richtlinie (juris: AMRL) – Feststellungsklage gegen Unwirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm – Geltendmachung von fehlerhafter Auslegung oder Änderung – Vertragsarzt – keine Freistellung von Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüssen bei Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen – Verfassungsmäßigkeit
Unlauterer Wettbewerb: Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittels als “bilanzierte Diät” bei Nichterfüllung der Anforderungen der DiätV; Abgrenzung der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke als Marktverhaltensregel – Glucosamin Naturell
(Krankenversicherung – Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens jenseits seiner bestehenden Zulassung nur bei wissenschaftlichen Erkenntnissen über Nutzen und Risiken des Mittels aufgrund von Phase III-Studien – Bindung von Hochschulambulanzen an die im ambulanten Bereich geltenden leistungsrechtlichen Begrenzungen des Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln – kein Ersatz der Zulassungsentscheidung durch die bloße Möglichkeit einer Zulassung im Verfahren nach § 25b Abs 2 AMG 1976)
Markenbeschwerdeverfahren – “Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac” – zur Einrede der Nichtbenutzung – Anwendung der erweiterten Minimallösung – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung