(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 – Bestimmung des Wirtschaftsguts „stehendes Holz“ bei einem Forstbetrieb – Steuerliche Folgen eines durchgeführten Holzeinschlags – Buchwertabspaltung)
(Kein Investitionsabzugsbetrag im Wirtschaftsjahr der Investition – Anwendbarkeit von § 7g Abs. 2 EStG nur bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags – Investitionsabzugsbetrag bereits vor Abschluss der Betriebseröffnung)