(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.03.2012 X R 24/10 – Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen gewerblichen Vermittler – Sog. “Eigenprovisionen” als Betriebseinnahmen – Minderung der Anschaffungskosten bei Provisionsnachlässen)
(Schuldzinsenabzug bei auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltem Investitionsdarlehen – Finanzierungszusammenhang zwischen Auszahlung der Darlehensmittel und Bezahlung der Wirtschaftsgüter – Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG – Aufteilung und Zuordnung betrieblicher Kontokorrentzinsen)