Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses und erfolgreichem Hilfsantrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses
Ausgleichsleistung für auf besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteignetes Rittergut; Bemessungsgrundlage der Entschädigung; Auslegung von § 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 EntschG; Erlöschen der Verbindlichkeit
(Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten – Begriff der “Anschaffungskosten” – Besteuerungsgegenstand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG)
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist – Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA – Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
(Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der unrichtigen Angaben – Fall von geringer Bedeutung – anhängige Verfahren im Sinne von Art. 97 § 1 Abs. 7 EGAO)
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Zinsaufwand für die Finanzierung eines Warenlagers bei Betriebseröffnung – Ergänzende Rechtsfortbildung durch Gerichte – Voraussetzungen für eine teleologische Extension – Schätzung von Überentnahmen zulässig
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der Schuldzinsen für die Finanzierung vom Umlaufvermögen)