(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Zinsaufwand für die Finanzierung eines Warenlagers bei Betriebseröffnung – Ergänzende Rechtsfortbildung durch Gerichte – Voraussetzungen für eine teleologische Extension – Schätzung von Überentnahmen zulässig – Verfassungsmäßigkeit des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der Schuldzinsen für die Finanzierung vom Umlaufvermögen)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2011 X R 28/09 – Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Keine ungekürzte Abziehbarkeit der Schuldzinsen für die Finanzierung vom Umlaufvermögen)
Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die Jahresabrechnung und Berücksichtigung eines Ersatzanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer bei Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen