(Soziale Pflegeversicherung – Wohngruppenzuschlag – „ambulante“ Versorgungsform iSd § 38a Abs 1 S 1 SGB 11 – Beauftragung mehrerer natürlicher wie auch juristischer Personen in Kombination oder in einem gestuften Verhältnis)
Private Pflegeversicherung – Wohngruppenzuschlag – Erfordernis der „gemeinschaftlichen Beauftragung“ einer für die Wohngruppe tätigen Person – Abgrenzung – ambulante Versorgungsform – vollstationäre Pflege