(Krankenversicherung – Antrag auf Behandlung im EU-Ausland – sachlicher Anwendungsbereich des § 13 Abs 3a SGB 5 – keine Verlängerung der gesetzlichen Fristen für den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei Wohnsitz im Ausland – Wirksamkeit einer fingierten Genehmigung – Rücknahme nach § 45 SGB 10 – keine entsprechende Anwendung des § 42a Abs 1 S 2 VwVfG)