(Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber europaweit eingesetzten Arbeitnehmers aus Polen – Kein eigenständiger Kindergeldanspruch aus Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 – Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises – Rügeverzicht durch Nichtbeantragung der mündlichen Verhandlung)
Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union: Abfassung der Anträge in deutscher Sprache; Übersetzung der Anlagen in die deutsche Sprache
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten der Gerichte des Fürstentums Liechtenstein bei Klage eines Verbrauchers auf Rückabwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrages