(Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i.S. des Art. 22 Abs. 2 DBA-Schweiz – Zweifel an der steuerrechtlichen Relevanz einer gesonderten Feststellung – Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Irrelevanz der Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei der abkommensrechtlichen Qualifizierung von Einkünften)