Markenbeschwerdeverfahren – “Feinstil/Feingefühl” – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen
Markenbeschwerdeverfahren – “RECHT§PRACHE (Wort-Bild-Marke)” – Einreichung einer Beschwerde durch zwei Anmelder – Zahlung nur einer Beschwerdegebühr – zur Auslegung im Zweifelsfall – keine Unterscheidungskraft