Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt – Aufhebung eines Bescheids über die Abschiebung des Beschwerdeführers gem der Dublin-III-VO nach Italien
Markenbeschwerdeverfahren – “Deutsche Financial Translations” – fehlende Unterscheidungskraft – öffentliche Zustellung des Beanstandungsbescheids durch das DPMA – kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr