Markenbeschwerdeverfahren – „LADY SHAPE-UP …JUST FOR WOMEN (Wort-Bild-Marke)/SHAPE“ – Warenidentität – geringe Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung
Markenbeschwerdeverfahren – „B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B BENTLEY (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur abweichenden Benutzungsform – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenähnlichkeit – teilweise klangliche und bildliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „AM (Wort-Bild-Marke)/amm“ – zur rechtserhaltenden Benutzung: fehlende Glaubhaftmachung, zum Beibringungsgrundsatz – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung