Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht im Gymnasium, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht im Gymnasium, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Schule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht in Grundschule, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Grundschule, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Grundschule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der Maskenpflicht im Gymnasium, begehrtes generelles Absehen vom Testerfordernis als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht im Gymnasium, keine Ausnahmegenehmigung von Maskenpflicht und Testerfordernis, spezielle gesundheitliche Gründe oder konkret individuelle Gründe nicht glaubhaft gemacht, grundsätzliche Kritik an Maskenpflicht und am Testerfordernis in der Schule, Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Maske und ohne Test unmittelbar kraft Verordnung untersagt, kein atypischer Ausnahmefall, familienrechtliche Generalklausel rechtfertigt keine Maßnahmen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Funktionsträger, familienrechtliche Generalklausel zum Kindeswohl ermöglicht keine Anordnungen zur Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und zur Begehung von Rechtsverstößen, keine Gefährdung des Kindeswohls, Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Erledigendes Ereignis hinsichtlich eines Dublin-Bescheids mit Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Dublin III-VO und sich anschließender Bescheidsaufhebung durch das Bundesamt ist die Bescheidsaufhebung, nicht der Ablauf der Überstellungsfrist für sich genommen (Anschluss an BayVGH, B.v. 18.5.2020 – 3 ZB 20.50004 u.a. – juris), Risiko des Ablaufs der Überstellungsfrist und des Zuständigkeitsübergangs auf die Beklagte (Bundesamt) nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1, Abs. 2 Dublin III-VO ist grundsätzlich der Beklagten zugewiesen und rechtfertigt deren Kostentragungspflicht im Rahmen des § 161 Abs. 2 VwGO bei Hauptsacheerledigung, Keine abweichende Kostenentscheidung wegen Aufgabenteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde/Polizei beim Vollzug der Abschiebung.