Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH und Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) – hier: Überprüfbarkeit der Behandlung einer an den Deutschen Bundestag gerichteten Petition als „öffentliche Petition“