Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „F209“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung – keine bösgläubige Markenanmeldung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „F89“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung – keine bösgläubige Markenanmeldung
Nichtannahmebeschluss: Zur Gefahrenprognose im Rahmen eines Versammlungsverbots – „staatsfeindliche“ Einstellung der Versammlungsteilnehmer sowie Anzahl der Teilnehmer aus linksautonomer Szene keine tragfähigen Anhaltspunkte für gewalttätigen Versammlungsverlauf