Markenbeschwerdeverfahren – “Cevita/CêlaVita (IR-Marke)/CÊLAVITA (IR-Marke)” – gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts im patentamtlichen bzw. -gerichtlichen Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren – Behandlung als ein “Antragsteller” – zur Zahlung der Beschwerdegebühr durch Überweisung – Fiktion der Nichteinlegung bei verspäteter Zahlung der Beschwerdegebühr – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr(en) – zur funktionellen Zuständigkeit der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung, dass die Erinnerung wegen nicht ausreichender Gebührenzahlung als nicht eingelegt gilt