Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sog. Dieselfall: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden
Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sog. Dieselfall: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden
Rückforderung von Herstellungsbeiträgen, Bestandskräftige Beitragsbescheide, Verzicht auf Beitragsforderungen, Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie gegen das Willkürverbot, Zahlungsverjährung