Patentbeschwerdeverfahren – Zahlung der Einspruchsgebühr – „Verzögerte Einziehung“ – Entrichtung der patentamtlichen Gebühr im Wege einer Lastschrift – der Tag des Eingangs der Lastschrift gilt als Zahlungstag, sofern die Einziehung der Gebühr zugunsten der zuständigen Bundeskasse erfolgt – der Kostenschuldner trägt das Risiko, dass es nicht zur Einziehung kommt
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen aufgrund eines schlüssigen Sanierungskonzeptes; Kenntnis über die wesentlichen Grundlagen des Konzeptes; quotaler Verzicht auf Forderungen im Rahmen eines Sanierungsvergleichs; Mindestanforderungen an den Sanierungsplan
Pflicht des Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision: Herabsetzung auf den üblichen Betrag bei Vereinbarung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag
Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses für ein Sachverständigengutachten: Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen