Überlassung von Basisdaten durch Telefondienstbetreiber: Begrenzung des Entgelts bis auf die Höhe der (Grenz)-Kosten der Datenübermittlung – Teilnehmerdaten III
(Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers – Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung – anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 S 2 SGB 4)