(Gesetzliche Unfallversicherung – Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 – Stichtagsregelung – Inkrafttreten – maßgeblicher Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls – keine Rückwirkung gem § 6 Abs 3 S 2 BKV hinsichtlich der Rechtsfolge “Versicherungsfall” – Umfang der Zahlungsansprüche gem § 6 Abs 6 S 2 BKV – Erkrankungsfall vor dem 1.1.1993 – Verletztenrente – rückwirkende Leistungserbringung ab dem 1.1.2005)
Kreditfinanzierter Beitritt zu einer Genossenschaft zu Kapitalanlagezwecken als verbundenes Geschäft und Rückabwicklung im Falle der Insolvenz des Kreditgebers
(Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren – Kein steuerbefreiter Finanzumsatz – Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Hilfsumsätze – Zweck der als Betriebsprämie gewährten Beihilfe)