Markenbeschwerdeverfahren – “DENTIQUA (Wort-Bild-Marke)/Dentia” – Einrede mangelnder Benutzung – zur markenmäßigen Benutzung von Zeichen für Dienstleistungen – zur Verwendung einer Marke unter Hinzufügung von Zusätzen – Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
Zahnarzthaftung: Befreiung von der Vergütungspflicht bei Unbrauchbarkeit der ärztlichen Behandlung; Unbrauchbarkeit der zahnärztlichen Leistung bei fehlerhaft eingesetzten Implantaten