Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit – hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung “Zentrum für Zahnmedizin” – wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren – unzureichende fachgerichtliche Erörterung einer Irreführung oder sachlichen Unangemessenheit der beanstandeten Werbung – Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro