Markenbeschwerdeverfahren – „PRO NATURA (Wort-Bild-Marke)/pronatura (Unionsmarke, Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – fehlende Warenähnlichkeit – deutlicher Dienstleistungsabstand – zur Ähnlichkeit von Dienstleistungen aus dem Bereich des Franchising gegenüber Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Beschaffung und Verkaufsförderung – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des Leasingnehmers: Kollision eines bevorrechtigten Überholers mit einem Wartepflichtigen