Markenbeschwerdeverfahren – „Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP“ – originäre Kennzeichnungsschwäche – infolge Benutzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft – Übernahme in jüngere Kombinationsmarke: Wahrnehmung in beschreibendem Sinne und nicht als Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke – keine Prägung des Gesamteindrucks durch Übernahme in die jüngere Marke – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – kein Bekanntheitsschutz
Markenbeschwerdeverfahren – „DGVA/DVAG“ – zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung einer Dienstleistungsmarke – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr