Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – „Folienbeutelaufdrucke“ – angemeldetes Muster besteht nahezu ausschließlich aus der Abbildung einer 100 Euro-Banknote – Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz wegen missbräuchlicher Benutzung eines Hoheitszeichens bzw. sonstigen Zeichens von öffentlichem Interesse – zur Frage der Missbräuchlichkeit: keine Berücksichtigung des möglichen Gebrauchszwecks des Musters (hier: Aufdruck auf Folienbeutel, der zur Aufnahme von Flüssigkeiten bestimmt ist) soweit dieser nicht im Muster selbst abgebildet ist
Markenbeschwerdeverfahren – „DYK DESIGN YOUR KITCHEN 360 (Wort-Bild-Marke)/Dick“ – zur Einrede der Nichtbenutzung – zur abweichenden Form der Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr