Markenbeschwerdeverfahren – „Polo Club am Meer (Wort-Bild-Marke)/BEVERLY HILLS POLO CLUB (Wort-Bild-Marke, Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr vor dem Hintergrund der Markenusurpation/selbständig kennzeichnenden Stellung – Kostenentscheidung: keine Kostenauferlegung
Notwendige Begründung der Anhörungsrüge: „Neue und eigenständige“ Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Bundespatentgericht in einem Markenlöschungsstreit